Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Vertragsinhalt
Folgende Vertragsbedingungen sind Bestandteil aller uns erteilter Aufträge zur Durchführung von Entlackungs- und Ablaugearbeiten an
uns zur Verfügung gestellten Materialien.
§ 2 Preise und Zahlungsbedingungen
Bearbeitungspreise und Aufmaßart sind unserer jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. Die Preise beinhalten die Übernahme und die
Rückgabe der zu bearbeitenden Gegenstände ab unserem Betriebsgrundstück. Selbstabholer sind verpflichtet, die bearbeiteten Gegenstände
spätestens eine Woche nach der Benachrichtigung über die erfolgte Fertigstellung abzuholen. Unterbleibt eine fristgerechte
Abholung, so sind wir berechtigt, eine Lagergebühr von 5,– € täglich zu erheben. Wenn die Wochenfrist überschritten ist, so haften wir bei
Beschädigung oder Untergang der nicht abgeholten Gegenstände nur im Falle grober Fahrlässigkeit. Alle Rechnungen sind sofort ohne
jeden Abzug zur Zahlung fällig.
§ 3 Lieferzeit
Angaben über Ausführungsfristen gelten als annähernd. Eine angemessene Fristverlängerung tritt bei unvorhergesehenen Ereignissen in
unserem Betrieb ein. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen.
§ 4 Gewährleistung
Wir sind Lohnentlacker und keine Sachverständige. Daher können wir bei den uns zur Verfügung gestellten Materialien nicht in allen Fällen –
etwa vielschichtiger Farben – erkennen, um welches Material es sich handelt. Wir sind verpflichtet, das Material untersuchen zu lassen.
Der Auftraggeber trägt daher das Risiko, dass sich das von ihm zur Bearbeitung überlassene Material nicht zum Ablaugen bzw. Entlacken
eignet. Wir haften daher nicht für Schäden, die sich daraus ergeben, dass sich das uns zur Bearbeitung überlassene Material nicht zum
Ablaugen bzw. Entlacken eignet.
Bei der Neutralisation entstehen Salze, die möglicherweise trotz intensivem Spülen in den Holzteilen verbleiben. Die Salze wandern dann,
wenn sie stark hygroskopisch sind, bei Einwirkung von hoher Luftfeuchtigkeit durch den Anstrich an die Oberfläche. Hier werden sie als
weißer Schleier sichtbar. Streichen Sie diese Schleier mit unverdünntem Haushaltsessig ein und wiederholen eventuell diesen Vorgang.
Der Schleier wird dadurch sicher entfernt. Bei verleimtem Holz übernehmen wir keine Gewähr dafür, dass die Verleimung beim Ablaugen
standhält.
Vor einer Weiterverarbeitung des von uns abgelaugten bzw. entlackten Materials hat der Auftraggeber selbst zu prüfen, ob sich der von
uns freigelegte Untergrund für eine Neubeschichtung eignet. Die uns überlassenen Materialien sind nach der Bearbeitung auf etwaige
Mängel und Vollständigkeit zu prüfen. Reklamationen können von uns nur anerkannt werden, sofern sie bei Abholung bzw. bei Lieferung
gerügt werden.
§ 5
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Heidelberg.